Bilaterale Abkommen

Auswirkungen und Änderungen aufgrund des Abkommens über den freien Personenverkehr auf das AVIG - per 1. Juni 2002

Die Bilateralen Verträge mit der EU haben auch Auswirkungen auf das AVIG: in folgenden Bereichen hat es Veränderungen gegeben:

Die für die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz massgebenden Bestimmungen sind in den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 des Rates der EWG vom 14. Juni 1971 und Nr. 574/72 vom 21. März 1972 des Rates der EWG geregelt.

Diese Bestimmungen gelten auch für die neuen Mitgliedstaaten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Ungarn, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern (griechischer Teil).